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Rechtsanwälte Kreisel & KollegenRechtsanwälte Kreisel & KollegenRechtsanwälte Kreisel & Kollegen

Herzlich Willkommen

Im Herzen von Merseburg finden Sie die Kanzlei Kreisel & Kollegen. Im Stadtzentrum gelegen sind wir sowohl durch öffentliche Verkehrsmittel als auch fußläufig gut zu erreichen. Unsere Außenstelle in Bad Dürrenberg ermöglicht es uns zusätzlich präsent zu sein. Unsere drei Rechtsanwälte ergänzen sich in ihren Kompetenzen und Spezialisierungen, wodurch Sie eine umfängliche kompetente Beratung erhalten. Durch unsere Rechtsanwaltsfachangestellten wird unser Team komplett und ist stets für Sie da.

Wenn Sie Beistand durch einen Rechtsanwalt benötigen, wenden Sie sich vertrauensvoll telefonisch oder per Mail an uns. Zunächst ist es notwendig, dass sie einen Termin zu einem Beratungsgespräch vereinbaren. In diesem Vorgespräch wird dann der Sachverhalt sorgfältig erfasst, um den weiteren Weg zu ebnen. In dem ersten Beratungsgespräch werden wir gemeinsam mit Ihnen ein realistisches Ziel bestimmen und gemeinsam die weitere Vorgehensweise vereinbaren. Dabei nehmen wir uns die Zeit Ihr Anliegen gewissenhaft zu analysieren und zu bewerten. Hierbei zeigen wir Ihnen als erfahrene Rechtsanwälte mögliche Handlungsalternativen auf. Die Entscheidung über den weiteren Fortgang Ihrer Angelegenheit bestimmen Sie! Nach einer umfassenden Erstberatung ist unser sachbearbeitender Rechtsanwalt weiterhin Ihr persönlicher Ansprechpartner, um Sie über den aktuellen Stand Ihrer Angelegenheit zu informieren und um mögliche weitere Gesprächstermine mit Ihnen wahrzunehmen.

Fachliche Kompetenzen

Wir sind spezialisiert auf die anwaltliche Betreuung von Privatpersonen, mittelständischen Unternehmen und Selbstständigen. Auf folgenden Rechtsgebiete vertreten wir Sie:

  • Arzthaftungsrecht
  • Arbeitsrecht- & Kündigungsschutzrecht
  • Bau- und Architektenrecht
  • Beitrags- & Erschließungsrecht
  • Erbrecht
  • Familienrecht
  • Forderungsbeitreibungsrecht
  • Grundstücks- & Immobilienrecht
  • Handels- & Gesellschaftsrecht
  • Insolvenzrecht
  • Internetrecht
  • Miet- und Pachtrecht
  • Nachbarrecht
  • Ordnungswidrigkeitenrecht
  • Reiserecht
  • Sozialrecht
  • Strafrecht und Strafverteidigung
  • Umweltrecht
  • Verkehrsrecht
  • Versicherungsrecht
  • Vertragsrecht
  • Verwaltungsrecht
  • Wettbewerbsrechts
  • Wohnungseigentumsrecht
  • Zivilrecht
  • Zwangsvollstreckungsrecht

Unsere Vergütung nach RVG

Eine rechtsanwaltliche Tätigkeit ist eine Dienstleistung und somit entgeltpflichtig. Die Höhe unserer Vergütung ist gesetzlich geregelt. Sie ergibt sich aus dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Ausschlaggebend für die Höhe der Vergütung ist grundsätzlich zum einen der Streitwert der rechtlichen Angelegenheit (Gegenstandswert) und zum anderen auch der Umfang unserer Tätigkeit, je nachdem, wie wir für Sie außergerichtlich und/oder gerichtlich tätig werden. Daneben gibt es in einzelnen Bereichen (z.B. Sozialrecht, Strafrecht) besondere Gebühren, die sog. Rahmengebühren. Für die Erstberatung entsteht im Regelfall eine Beratungsgebühr, die der Höhe nach nicht gesetzlich festgelegt ist, sondern der freien Vereinbarung unterliegen kann. Während der Erstberatung besprechen unsere Rechtsanwälte mit Ihnen auch die Höhe der Gebühren. Selbstverständlich können Sie sich auch vorher telefonisch über die mögliche Höhe der Beratungsgebühr erkundigen. Soweit unsere Tätigkeit über die Erstberatung hinausgeht, werden die entstandenen Beratungsgebühren auf die weiteren Kosten, die in dieser Sache durch unsere anwaltliche Tätigkeit entstehen, angerechnet. In besonderen Fällen besteht auch die Möglichkeit, mit uns eine Honorarvereinbarung abzuschließen.

Falls Sie aus wirtschaftlichen Gründen nicht in der Lage sind, die Inanspruchnahme unserer Dienste aus eigenen finanziellen Mittel zu bestreiten und keine Rechtsschutzversicherung eintrittspflichtig ist, besteht weiter die Möglichkeit, die Gewährung von Beratungshilfe für die außergerichtliche Beratung und Vertretung zu beantragen. Diesen Antrag können Sie beim für Ihren Wohnort zuständigen Amtsgericht stellen. Für Merseburg und Bad Dürrenberg wäre dies z.B. das Amtsgericht Merseburg Im Falle einer gerichtlichen Auseinandersetzung haben Sie dann unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf Prozesskostenhilfe. Der sachbearbeitende Rechtsanwalt wird Sie hierzu beraten.

Unsere Rechtsanwälte

Unsere Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen sind für Sie überregional tätig. Jahrzehntelange Erfahrungen im Umgang mit gerichtlichen und außergerichtlichen Verfahren oder Streitschlichtungen sowie ständige Seminare und ein hohes Maß an Sensibilität und Menschenkenntnis zeichnet unsere Anwaltssozietät aus. So können Sie gewiss sein, dass für jedes Ihrer Anliegen einer unserer Rechtsanwälte die notwendige Entscheidungskraft besitzt und entschlossenes Durchsetzungsvermögen zeigt.

RA Matthias KreiselRA Matthias KreiselRA Matthias Kreisel

Rechtsanwalt

Matthias Kreisel

Rechtsanwalt Matthias Kreisel hat die Kanzlei im Jahr 2000 gegründet. Er verfügt über mehr als 20 Jahre juristische Berufserfahrung. Überwiegend betreut er Familien- und erbrechtliche Mandate. Auf Grund seiner früheren berufspraktischen Tätigkeit auch als Justiziar ist er auch auf den Gebieten des Bau- und Architektenrechts sowie des Vertragsrechts tätig. Seine Fachkenntnisse und Erfahrungen werden regelmäßig durch den Besuch von Fortbildungsseminaren auf den neuesten Stand von Rechtsprechung und Gesetzgebung gehalten. Matthias Kreisel ist Mitglied im Deutschen und Halleschen Anwaltsverein. Seit 2004 ist er Mitglied des Aufsichtsrats der Gebäudewirtschaft GmbH Merseburg und Mitglied im Stadtrat der Stadt Merseburg.

RA Berit SchimpfRA Berit SchimpfRA Berit Schimpf

Rechtsanwältin

Berit Schimpf

Rechtsanwältin Schimpfs berufspraktische Tätigkeitsschwerpunkte liegen in den Bereichen: Wohnraum- und gewerbliches Mietrecht, Kaufvertragsrecht, Recht nach dem Vermögensgesetz und Zwangsvollstreckungsrecht. Seit 2005 leitet Frau Schimpf unser Büro in Bad Dürrenberg. Auf Grund ihrer Erfahrungen verfügt sie über hervorragende Kenntnisse auf dem Gebiet des Miet- und Pachtrechts. Sie betreut unsere Mandanten zielorientiert bei der Lösung ihrer mietrechtlichen Fragestellungen, wobei eine außergerichtliche Streitbeilegung im Vordergrund steht. Sie ist zudem auf dem Gebiet des Strafrechts und Insolvenzrechts tätig. Sie führt außergerichtliche Schuldenbereinigungen als Vorbereitung von Insolvenzverfahren durch.

Kooperation mit Steuerberatung

Unsere Kanzlei arbeitet seit Jahren Hand in Hand mit der Steuerberatung „Kreisel und Nathanael“ zusammen. Dadurch können wir Unternehmensneugründern, Selbständigen, Freiberuflern und Gewerbetreibenden eine umfassende Beratung über die Wahl und Ausübung der Unternehmensform sowie Rechtsprechungen und betriebswirtschaftliche Informationen zum Thema Steuerrecht bieten. Im Rahmen unserer Unternehmen-Nachfolgeberatung helfen wir Ihnen auf dem Weg zum Wechsel in Ihren verdienten Ruhestand. Hierbei richten wir unsen Blick auf das für Sie optimale rechtliche, steuerliche und wirtschaftliche Ergebnis.

Bei Interesse sprechen Sie uns einfach darauf an.

Steuerberatung Kreisel & NathanaelSteuerberatung Kreisel & NathanaelSteuerberatung Kreisel & Nathanael

§ Aktuelle Rechtsprechungen vom Bundesgerichtshof (BGH)

Künstliche Befruchtung
Kos­ten­über­nahme auch bei später Mut­ter­schaft

In Deutschland ist fast jedes zehnte Paar im Alter zwischen 25 und 59 Jahren ungewollt kinderlos. Die Kosten für eine künstliche Befruchtung sind hoch. Der BGH hat nun entschieden, dass auch älteren Frauen die Kosten erstattet werden können. Nähere Informationen zum BGH Urteill sowie Möglichkeiten, wie Sie Ihr Recht gegenüber ihrer Krankenkasse durchsetzen können, erklären wir Ihnen im Detail.  » Beratungstermin vereinbaren «

Kinder
Kinderlärm ist kein schädliche Umwelteinwirkung

Der Grund laut BGH: Die Ausstrahlwirkung des § 22 Abs. 1a Satz 1 Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) auf das Wohnungseigentumsrecht. Nach der Vorschrift ist Lärm von Kitas, Spielplätzen oder ähnlichen Einrichtung im Regelfall „keine schädliche Umwelteinwirkung“ . Ob das Grundsatzurteil auch bei Ihrem Regelfall zutrifft – ob Sie ein Eltern-Kindzentrum, Spielanlagen oder Spiele-Haus in der Nähe von Wohneigentum betreiben dürfen, klären wir für Sie.  » Beratungstermin vereinbaren «

Kaufrecht
Ein Pferd ist kein Gebrauchtgegenstand

Eine folgenlos überstandene Rippenverletzung eines als Reittier verkauften erwachsenen Pferdes stellt keinen Sachmangel im Sinne des § 434 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) dar. Es komme weder darauf an, ob die vollständig ausgeheilten Verletzungen auf einem „traumatischen Ereignis“ beruhen, noch könne die Verletzung eines Tieres in jeder Hinsicht einem Schaden an einer Sache, etwa einem Kraftwagen, gleichgestellt werden. » Beratungstermin vereinbaren «

Markenrecht
Das Öko-Test-Siegel darf nur auf wirklich getestetem Produkt deklariert werden

Ohne Lizenz darf nach Urteil des Bundesgerichtshofs BGH nicht mit dem „Öko-Test“-Label geworben werden. Unternehmen dürfen somit nur ein konkret getestetes Produkt mit diesem/oder ähnlichem Label kennzeichnen und bewerben. Wer den Ruf einer Marke ohne finanzielle Gegenleistung ausnutze, verstößt somit gegen das Markenrecht. » Beratungstermin vereinbaren «

Sekretariat Kreisel & KollegenSekretariat Kreisel & KollegenSekretariat Kreisel & Kollegen

Kontaktinformationen

Sie haben die Möglichkeit zu den Bürozeiten einen Ansprechpartner unserer Kanzlei zu erreichen. Gern nehmen wir Ihre Anfragen und Beratungswünsche telefonisch oder per E-Mail entgegen. Wenn Sie eine persönliche Beratung wünschen, vereinbaren Sie bitte zuvor einen Gesprächstermin. Die Standorte unserer Kanzleien sind unten aufgeführt. Wir freuen uns auf Ihre Anfragen und Ihren Besuch.

Bürozeiten:

Montag und Dienstag 9:00 – 15:00 Uhr
Mittwoch und Freitag 9:00 – 15:00 Uhr
Donnerstag 9:00 – 15:00 Uhr

und nach Vereinbarung

Unsere Standorte

Merseburg

RA Kreisel & Kollegen
Gotthardstraße 46
06217 Merseburg

Telefon: 03461 309730
Telefax: 03461 309731
E-Mail: sekretariat@ra-kreisel.de

Bad Dürrenberg

RA Kreisel & Kollegen
Lützener Platz 18
06231 Bad Dürrenberg

Telefon: 03462 868202
Telefax: 03462 868204
E-Mail: sekretariat@ra-kreisel.de